A1-Formular: Garantiert legale Entsendung
Unsere Betreuungskräfte sind bei unseren Kooperationspartnern aus Osteuropa legal angestellt, welche Sozialversicherungsabgaben und Steuern ordnungsgemäß abführen.
Zu uns nach Deutschland entsendet werden die Betreuungskräfte auf Basis des europäischen Entsendegesetzes (selbstverständlich unter Einhaltung der aktuellen Regelungen des Mindestlohngesetzes). Das A1-Formular belegt, dass hierbei alles legal abläuft.
Dieses wird beantragt, sobald die ausgewählte Betreuungskraft zu Ihnen entsendet wurde. Auf Wunsch legen wir Ihnen das Formular gerne zur Einsicht vor.
Den Dienstleistungsvertrag schließen Sie mit dem osteuropäischen Kooperationspartner.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Personal selbst einzustellen, mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers in Deutschland. Dadurch entstehen für Sie jedoch deutlich höhere Aufwände, Kosten und Risiken, die wir Ihnen ersparen möchten (z. B. durch höhere Sozialabgaben, Lohnfortzahlung, Kosten für Urlaubsanspruch etc.).
Hinzu kommt, dass die Beschäftigung von freiberuflicher Pflegebetreuung die Gefahr der Scheinselbstständigkeit mit sich bringt. Hintergrund ist, dass die Pflegehelfer bei einer 24-Stunden-Betreuung je immer nur einem Kunden zur Verfügung stehen können. Damit verbunden sind große sozial-, zivil- und strafrechtliche Risiken und Konsequenzen für Sie.
Falls Sie Fragen und Anmerkungen haben, setzen wir Ihnen gerne alle Punkte in einem persönlichen Gespräch auseinander!
Hinterlasse einen Kommentar