Um eine 24-Stunden-Pflege gewährleisten zu können, muss ein eigener abgetrennter Raum im Haushalt der Pflegeperson für die Betreuungskraft vorhanden sein. Dieser Raum muss mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet sein. Wünschenswert wären auch ein eigener Fernseher, Telefon und Internet. Es muss kein eigenes Bad vorhanden sein, die Mitbenutzung der vorhandenen Sanitäreinrichtungen ist ausreichend. Die 24-Stunden-Betreuungskraft nimmt an den Mahlzeiten teil und wird voll verpflegt.