- Ernährung: Einkaufen, Kochen (Vorlieben und Abneigungen werden berücksichtigt), Tischdecken und -aufräumen, Essen reichen, Überwachung der Flüssigkeitsaufnahme
- Haushaltsarbeiten: Aufräumen, Putzen, Bügeln etc.
- Hilfe bei Bewegung: beim Aufsetzen, Aufstehen, Hinlegen, Schlafengehen, Aus- und Anziehen, Treppenstufen gehen
- Persönliche Hygiene: Waschen (Ganzkörperwaschung), Baden oder Duschen, Teilwaschen, Kämmen/Rasieren, Unterstützung bei Ausscheidungen.
- Unterhaltung: aktivierende Pflege, Beschäftigung und Aktivitäten, Freizeitgestaltung, Begleitung zu Veranstaltungen und Familienfesten, Spaziergänge, Vorlesen, Spielen.
- Terminplanung: Organisation des Tagesablaufs der zu pflegenden Person, Koordination von medizinischen Bereichen, Pflegedienst etc.
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Pflege der Hauspflanzen
- Tierbetreuung: Versorgung von Haustieren, Spazierengehen mit Hunden
- 24-h-Rufbereitschaft, also auch nächtliche Unterstützung
- Sonstige Tätigkeiten, die nach Wissen, Zuständigkeit und Erfahrung des Auftragnehmers zur Versorgung und Betreuungsleistung der Pflegebedürftigen notwendig sind. Bitte beachten Sie: Die ausländischen Betreuungskräfte sind keine ausgebildeten Pflegefachkräfte. Medizinische Tätigkeiten dürfen deshalb aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden, wie z. B.:
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- Medikamente zusammenstellen und verabreichen sowie Spritzen geben
- Blutdruck messen
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen.
- Diese Leistungen werden von ambulanten Pflegediensten übernommen.
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