• Ernährung: Einkaufen, Kochen (Vorlieben und Abneigungen werden berücksichtigt), Tischdecken und -aufräumen, Essen reichen, Überwachung der Flüssigkeitsaufnahme
  • Haushaltsarbeiten: Aufräumen, Putzen, Bügeln etc.
  • Hilfe bei Bewegung: beim Aufsetzen, Aufstehen, Hinlegen, Schlafengehen, Aus- und Anziehen, Treppenstufen gehen
  • Persönliche Hygiene: Waschen (Ganzkörperwaschung), Baden oder Duschen, Teilwaschen, Kämmen/Rasieren, Unterstützung bei Ausscheidungen.
  • Unterhaltung: aktivierende Pflege, Beschäftigung und Aktivitäten, Freizeitgestaltung, Begleitung zu Veranstaltungen und Familienfesten, Spaziergänge, Vorlesen, Spielen.
  • Terminplanung: Organisation des Tagesablaufs der zu pflegenden Person, Koordination von medizinischen Bereichen, Pflegedienst etc.
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Pflege der Hauspflanzen
  • Tierbetreuung: Versorgung von Haustieren, Spazierengehen mit Hunden
  • 24-h-Rufbereitschaft, also auch nächtliche Unterstützung
  • Sonstige Tätigkeiten, die nach Wissen, Zuständigkeit und Erfahrung des Auftragnehmers zur Versorgung und Betreuungsleistung der Pflegebedürftigen notwendig sind. Bitte beachten Sie: Die ausländischen Betreuungskräfte sind keine ausgebildeten Pflegefachkräfte. Medizinische Tätigkeiten dürfen deshalb aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden, wie z. B.:
    • Medikamente zusammenstellen und verabreichen sowie Spritzen geben
    • Blutdruck messen
    • Wundversorgung
    • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen.
    • Diese Leistungen werden von ambulanten Pflegediensten übernommen.