Verhinderungspflege
Eine weitere Leistung der Pflegeversicherung ist ein Zuschuss für die Vertretung pflegender Angehöriger (sog. „Verhinderungspflege”) von bis zu 1612 € jährlich.
Verhinderungspflege
Eine weitere Leistung der Pflegeversicherung ist ein Zuschuss für die Vertretung pflegender Angehöriger (sog. „Verhinderungspflege”) von bis zu 1612 € jährlich.
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