Um eine 24 Stunden Pflege nutzen zu können, muss ein eigener abgetrennter Raum im Haushalt der Pflegeperson vorhanden sein. Dieser Raum muss mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet werden. Wünschenswert wären auch ein eigener Fernseher, Telefon und Internet. Es muss kein eigenes Bad vorhanden sein. Die Mitbenutzung der vorhandenen Sanitäreinrichtungen sind ausreichend. Die 24 Stunden Pflegekraft nimmt an den Mahlzeiten teil und wird voll verpflegt.
Der Wechsel findet individuell – abhängig von Krankheitsbild und Zustand der zu pflegenden Person – alle 6 – 8 Wochen statt. Bei nächtlich häufiger Unruhe und starker körperlicher Belastung finden die Wechsel auch häufiger statt, damit sich die Pflegekräfte zwischenzeitlich ausruhen können.
„Grunddeutschkenntnisse” bedeutet, dass sich die Betreuungskraft mit einzelnen Wörtern verständlich machen kann.
Bei „kommunikativen Deutschkenntnissen” ist eine Verständigung in ganzen Sätzen möglich.
„Gute Deutschkenntnisse” bedeutet, dass eine Unterhaltung möglich ist.
Pflegegrad / Pflegestufe
Für die Finanzierung Ihrer Betreuungskraft erhalten Sie einen Zuschuss von der Pflegeversicherung, das Pflegegeld. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) stellt nach einer Begutachtung einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 fest. Das Pflegegeld beträgt derzeit (2019):
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegegrad 5 | 901 € |
Verhinderungspflege
Eine weitere Leistung der Pflegeversicherung ist ein Zuschuss für die Vertretung pflegender Angehöriger (sog. „Verhinderungspflege”) von bis zu 1612 € jährlich.
Demenz
Die meisten der pflegebedürftigen Personen sind an einer der verschiedenen Arten von Demenz erkrankt (z. B. Alzheimer, vaskuläre Demenz, frontotemporale Demenz). Dies wird oft zunächst nicht wahrgenommen, weil die Erkrankten einerseits die Symptome im Anfangsstadium erfolgreich überspielen und andererseits die Angehörigen den Ernst der Lage nicht wahrhaben wollen.
Ein demenziell veränderter Mensch ist begleitet von Angst und Unsicherheit und sollte deshalb so lange wie möglich im gewohnten Umfeld bleiben. Hier kennt er sich aus und die Orientierung kann möglichst lange erhalten bleiben.
Im Gegensatz zu einer Heimunterbringung ist zu Hause eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine feste Bezugsperson und nach individuellen Bedürfnissen möglich. Hier hilft auch eine persönliche Biografiearbeit, um den Alltag zu strukturieren.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
- Ernährung: Einkaufen, Kochen (Vorlieben und Abneigungen werden berücksichtigt), Tischdecken und -aufräumen, Essen reichen, Überwachung der Flüssigkeitsaufnahme
- Haushaltsarbeiten: Aufräumen, Putzen, Bügeln etc.
- Hilfe bei Bewegung: beim Aufsetzen, Aufstehen, Hinlegen, Schlafengehen, Aus- und Anziehen, Treppenstufen gehen
- Unterhaltung: aktivierende Pflege, Beschäftigung und Aktivitäten, Freizeitgestaltung, Begleitung zu Veranstaltungen, Spaziergänge, Vorlesen, Spielen, Mitwirkung an Familienfesten, Mitbesuch von kulturellen Veranstaltungen
- Terminplanung: Organisation des Tagesablaufs der zu pflegenden Person, Koordination von medizinischen Bereichen, Pflegedienst etc.
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Pflege der Hauspflanzen
- Tierbetreuung: Versorgung von Haustieren, Spazierengehen mit Hunden
- 24-h-Rufbereitschaft, also auch nächtliche Unterstützung
- Sonstige Tätigkeiten, die nach Wissen, Zuständigkeit und Erfahrung des Auftragnehmers zur Versorgung und Betreuungsleistung der Pflegebedürftigen notwendig sind.
- Medikamente zusammenstellen und verabreichen sowie Spritzen geben
- Blutdruck messen
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Diese Leistungen werden von ambulanten Pflegediensten übernommen.
Um eine 24-Stunden-Pflege gewährleisten zu können, muss ein eigener abgetrennter Raum im Haushalt der Pflegeperson für die Betreuungskraft vorhanden sein. Dieser Raum muss mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet sein. Wünschenswert wären auch ein eigener Fernseher, Telefon und Internet. Es muss kein eigenes Bad vorhanden sein, die Mitbenutzung der vorhandenen Sanitäreinrichtungen ist ausreichend. Die 24-Stunden-Betreuungskraft nimmt an den Mahlzeiten teil und wird voll verpflegt.
Wechsel der Pflegebetreuung:
Der Wechsel findet individuell alle 6 – 8 Wochen statt, abhängig von Krankheitsbild und Zustand der zu pflegenden Person. Bei häufiger nächtlicher Unruhe und starker körperlicher Belastung finden die Wechsel auch häufiger statt, damit sich die Pflegehelfer zwischenzeitlich ausruhen können. In der Regel können Pflegehelfer im Wechsel: 6 – 8 Woche und Pflegehelfer aus der Ukraine 3 – 6 Monate vor Ort betreuen. Anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse suchen wir geeignete Kräfte aus. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen planen wir den Einsatz nach Ihren Wünschen und zu einem fairen Preis.
Das Besondere:
Wir begleiten die Betreuung in persönlichem Kontakt und enger Zusammenarbeit mit Ihnen.
Deutschkenntnisse:
„Grunddeutschkenntnisse” bedeutet, dass sich die Betreuungskraft mit einzelnen Wörtern verständlich machen kann.
Bei „kommunikativen Deutschkenntnissen” ist eine Verständigung in ganzen Sätzen möglich.
„Gute Deutschkenntnisse” bedeutet, dass eine Unterhaltung möglich ist.
Unsere Betreuungskräfte sind bei unseren Kooperationspartnern aus Osteuropa legal angestellt, welche Sozialversicherungsabgaben und Steuern ordnungsgemäß abführen.
Zu uns nach Deutschland entsendet werden die Betreuungskräfte auf Basis des europäischen Entsendegesetzes (selbstverständlich unter Einhaltung der aktuellen Regelungen des Mindestlohngesetzes). Das A1-Formular belegt, dass hierbei alles legal abläuft.
Dieses wird beantragt, sobald die ausgewählte Betreuungskraft zu Ihnen entsendet wurde. Auf Wunsch legen wir Ihnen das Formular gerne zur Einsicht vor.
Den Dienstleistungsvertrag schließen Sie mit dem osteuropäischen Kooperationspartner.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Personal selbst einzustellen, mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers in Deutschland. Dadurch entstehen für Sie jedoch deutlich höhere Aufwände, Kosten und Risiken, die wir Ihnen ersparen möchten (z. B. durch höhere Sozialabgaben, Lohnfortzahlung, Kosten für Urlaubsanspruch etc.).
Hinzu kommt, dass die Beschäftigung von freiberuflicher Pflegebetreuung die Gefahr der Scheinselbstständigkeit mit sich bringt. Hintergrund ist, dass die Pflegehelfer bei einer 24-Stunden-Betreuung je immer nur einem Kunden zur Verfügung stehen können. Damit verbunden sind große sozial-, zivil- und strafrechtliche Risiken und Konsequenzen für Sie.
Falls Sie Fragen und Anmerkungen haben, setzen wir Ihnen gerne alle Punkte in einem persönlichen Gespräch auseinander!