Deutschkenntnisse:
„Grunddeutschkenntnisse” bedeutet, dass sich die Betreuungskraft mit einzelnen Wörtern verständlich machen kann.
Bei „kommunikativen Deutschkenntnissen” ist eine Verständigung in ganzen Sätzen möglich.
„Gute Deutschkenntnisse” bedeutet, dass eine Unterhaltung möglich ist.