Für die Finanzierung Ihrer Betreuungskraft erhalten Sie einen Zuschuss von der Pflegeversicherung, das Pflegegeld. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) stellt nach einer Begutachtung einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 fest. Das Pflegegeld beträgt derzeit (2022):

Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Verhinderungspflege

Eine weitere Leistung der Pflegeversicherung ist ein Zuschuss für die Vertretung pflegender Angehöriger (sog. „Verhinderungspflege”) von bis zu 1612 € jährlich.